Auf Dienstreise oder Montage?
28,00 pro Tag muß Euer Arbeitgeber Euch bezahlen- Steuerfrei.
Reicht das zu Leben? Niemals!
Die Steuerfreie Mehraufwendungspauschale muss angepasst werden! So schnell es geht!
Die aktuelle Situation ist ungerecht und sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unzumutbar.
Nach der derzeitigen Rechtslage regelt das Einkommenssteuergesetz eine Steuerfreiheit für Verpflegungsmehraufwendungen von 15,00 Euro am ersten und letzten Tag einer Entsendung und von 28,00 Euro für die weiteren Tage bis maximal 3 Monate im Jahr.
Darüber hinaus ist jede Erstattung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer voll als Lohn zu versteuern.
Dazu kommt, dass diese Pauschalen trotz der gewaltigen Verteuerung von Essen, Trinken und Übernachtung in den letzten Jahren seit 2018 unverändert und unangepasst gelten.
Zu einer zusätzlichen Belastung wird das Empfinden, für Arbeit nicht mehr belohnt zu werden: Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten eine steuerfreie Reisekostenpauschale von monatlich fast 5.000,00 Euro
Wir möchten uns für die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit einsetzen und bitten Sie dafür um Ihre Unterstützung. Wir wollen das Thema öffentlich machen, in den bevorstehenden Wahlkämpfen thematisieren und den Bundestag zwingen, sich zu einer Änderung des Einkommensteuergesetzes zu zwingen. Auch eine sofortige Anpassung der Tagessätze durch den Bundesfinanzminister ist möglich und soll unser Ziel sein.
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Unser Anliegen muss im Bundestag gehört werden! Seid laut! Macht mit!
In der heutigen Arbeitswelt werden immer mehr berufliche Aufgaben außerhalb des Büros bearbeitet oder Dienstreisen unternommen. Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu Reisekosten und Auslöseansprüche zu kennen und einzuhalten.
Für Arbeitnehmer gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben, die ihnen in Bezug auf Reisekosten und Auslöseansprüche einen Schutz bieten. So regelt das Bundesreisekostengesetz die Erstattung von Reisekosten für Dienstreisen. Hierzu gehören zum Beispiel Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten und Reisezeiten.